Gesetzliche Änderungen, die auf Unternehmen in Kürze zukommen und Updates unserer Produkte erfordern:
14.09.2019: Onlinebanking nur noch für zugelassene Programme mit PSD2 Datenübertragung
AFS-Banking 2019.2
Mit Wirkung zum 14. September 2019 gelten neue Richtlinien zum EU-Zahlungsverkehr. Dazu muss im Bereich des Onlinebankings das PSD2 Verfahren eingesetzt werden, welches mehr Sicherheit, Komfort und Transparenz bietet. Ein Aspekt der Sicherheit betrifft Drittdienste. Durch diese Dienste ist eine Anmeldung im Onlineportal der jeweiligen Bank nicht notwendig. Diese Drittdienste müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein.
Was bedeutet das für das AFS-Banking?
Die neue Version AFS-Banking 2019.2 ist bei der BaFin zugelassen worden und entspricht den neuen gesetzlichen PSD2 Bestimmungen. Einhergehend wird das Lizenzmodell auf eine Jahreslizenz umgestellt, sodass Sie immer die aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen, Techniken und Sicherheitsstandards nutzen.
Kunden, welche das AFS-Banking 2019 bereits erworben haben, erhalten diese Version kostenfrei.
Kunden mit älterem AFS-Banking müssen bis zum 14.09.2019 auf die aktuelle Version umstellen.
Die Hauptlizenz kann für 99,- EUR und eine Lizenzerweiterung für je 49,- EUR erworben werden. Die Lizenzdauer besteht jeweils für ein Jahr (12 Monate) und beinhaltet alle Updates innerhalb dieses Zeitraums.
Die Hauptlizenz kann für 99,- EUR und eine Lizenzerweiterung für je 49,- EUR erworben werden. Die Lizenzdauer besteht jeweils für ein Jahr (12 Monate) und beinhaltet alle Updates innerhalb dieses Zeitraums.
01.01.2020: Kassensysteme und Bargeldannahme nur noch mit zertifizierter TSE
Updates auf Versionen X6.5 kostenfrei*)
Neufassung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146 AO
Ab dem 01.01.2020 dürfen nur noch Kassensysteme vertrieben werden, die eine zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) haben. Der vom Gesetzgeber bisher veröffentliche Stand war bisher: alle Systeme die den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31.12.2022 weiter betrieben werden (Dies gilt/galt für alle Versionen X6.x).
Am 17.06.2019 hat das BFM ein neuen Anwendungserlass veröffentlicht, mit dem die Übergangszeit für aktuelle Kassensysteme aufgehoben wird! Ob dieses rechtens ist und einer gerichtlichen Auseinandersetzung stand hält (Vertrauensschutz), können wir nicht beurteilen.
Des Weiteren müssen Kassen ab dem 01.01.2020 direkt beim Finanzamt angemeldet werden (JEDE Kasse). Dies betrift die Kasse und die zugehörige TSE. Das Verfahren ist noch völlig offen, wie dies zu erfolgen hat. Aus informierten Kreisen wurde von einem Druckformular, dessen Aussehen noch “geheim” ist, gemunkelt. Eine elektronische Meldung, soll irgendwann nachgeschoben werden.
DSFinV: Einheitliche definierte Schnittstelle für die digitale Kassenprüfung. Wie von den Mitgliedern des DFKA lange gefordert, soll eine einheitliche Schnittstelle definiert werden, nach dem sich Kassenhersteller richten können/müssen. Welche Daten müssen dem Betriebsprüfer übergeben werden, dies war bisher völlig offen und der Kassenbetreiber war hier dem Betriebsprüfer ausgesetzt, der immer sagen konnte, die Daten kann ich nicht auswerten! Das Format ist aber noch nicht festgeschrieben und daher noch offen. Die AFS-Software GmbH & Co KG als Mitglied des DFKA hat Zugriff auf einen Entwurf des Prüfungsformats, welches ab 01.01.2020 vorgeschrieben ist, aber noch nicht endgültig vom BMF herausgegeben ist.
Nun gibt es das Problem, das aktuell (Stand 10.08.2019) es keine zertifizierte TSEs gibt. Es ist weiterhin fraglich, ob es bis zum Stichtag zertifizierte TSEs geben wird. Wir haben als einer der ersten Kassenhersteller erste Prototypen für die Entwicklung erwerben können. Die Anpassungen sind aber mangels fehlender Zulassungen immer nur vorläufig und können somit nicht ausgeliefert werden. Offen ist auch noch der Workflow: welche sonstigen Aktionen müssen der TSE gemeldet werden: Schubladen Öffnungen, Kassenzählungen , Eintragungen in Kassenbüchern, Ausstellungen von sonstigen Vorgängen , usw.
*Aus diesem Grund bieten wir jedem Kunden, der eines unserer Kassenprodukte erwirbt bzw. seit dem 17.06.2019 erworben hat, das Update auf die Version X6.5 kostenfrei an, wenn die TSE über uns bezogen wird. Die TSE ist in jedem Fall mit Kosten verbunden, die noch nicht feststehen, da es diese noch nicht gibt.
Wir werden Technologie offen verschiedene Möglichkeiten der TSE anbieten (wenn diese entsprechend eine Zulassung erhalten):
SD-Karte; USB-Stick; Bon-Drucker integriert und Cloudversion, so dass Ihr Anwendungsfall optimal abgebildet werden kann.
Des Weiteren bieten wir neben der nativen Direktanbindung auch Anbindungen zu diversen Middleware Anbietern an, die weitere Services zur Verfügung stellen (Kassenarchiv in der Cloud, Fiskallösungen anderer EU Länder (Österreich, Frankreich, usw).
Ab dem 01.01.2020 dürfen nur noch Kassensysteme vertrieben werden, die eine zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) haben. Der vom Gesetzgeber bisher veröffentliche Stand war bisher: alle Systeme die den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31.12.2022 weiter betrieben werden (Dies gilt/galt für alle Versionen X6.x).
Am 17.06.2019 hat das BFM ein neuen Anwendungserlass veröffentlicht, mit dem die Übergangszeit für aktuelle Kassensysteme aufgehoben wird! Ob dieses rechtens ist und einer gerichtlichen Auseinandersetzung stand hält (Vertrauensschutz), können wir nicht beurteilen.
Des Weiteren müssen Kassen ab dem 01.01.2020 direkt beim Finanzamt angemeldet werden (JEDE Kasse). Dies betrift die Kasse und die zugehörige TSE. Das Verfahren ist noch völlig offen, wie dies zu erfolgen hat. Aus informierten Kreisen wurde von einem Druckformular, dessen Aussehen noch “geheim” ist, gemunkelt. Eine elektronische Meldung, soll irgendwann nachgeschoben werden.
DSFinV: Einheitliche definierte Schnittstelle für die digitale Kassenprüfung. Wie von den Mitgliedern des DFKA lange gefordert, soll eine einheitliche Schnittstelle definiert werden, nach dem sich Kassenhersteller richten können/müssen. Welche Daten müssen dem Betriebsprüfer übergeben werden, dies war bisher völlig offen und der Kassenbetreiber war hier dem Betriebsprüfer ausgesetzt, der immer sagen konnte, die Daten kann ich nicht auswerten! Das Format ist aber noch nicht festgeschrieben und daher noch offen. Die AFS-Software GmbH & Co KG als Mitglied des DFKA hat Zugriff auf einen Entwurf des Prüfungsformats, welches ab 01.01.2020 vorgeschrieben ist, aber noch nicht endgültig vom BMF herausgegeben ist.
Nun gibt es das Problem, das aktuell (Stand 10.08.2019) es keine zertifizierte TSEs gibt. Es ist weiterhin fraglich, ob es bis zum Stichtag zertifizierte TSEs geben wird. Wir haben als einer der ersten Kassenhersteller erste Prototypen für die Entwicklung erwerben können. Die Anpassungen sind aber mangels fehlender Zulassungen immer nur vorläufig und können somit nicht ausgeliefert werden. Offen ist auch noch der Workflow: welche sonstigen Aktionen müssen der TSE gemeldet werden: Schubladen Öffnungen, Kassenzählungen , Eintragungen in Kassenbüchern, Ausstellungen von sonstigen Vorgängen , usw.
*Aus diesem Grund bieten wir jedem Kunden, der eines unserer Kassenprodukte erwirbt bzw. seit dem 17.06.2019 erworben hat, das Update auf die Version X6.5 kostenfrei an, wenn die TSE über uns bezogen wird. Die TSE ist in jedem Fall mit Kosten verbunden, die noch nicht feststehen, da es diese noch nicht gibt.
Wir werden Technologie offen verschiedene Möglichkeiten der TSE anbieten (wenn diese entsprechend eine Zulassung erhalten):
SD-Karte; USB-Stick; Bon-Drucker integriert und Cloudversion, so dass Ihr Anwendungsfall optimal abgebildet werden kann.
Des Weiteren bieten wir neben der nativen Direktanbindung auch Anbindungen zu diversen Middleware Anbietern an, die weitere Services zur Verfügung stellen (Kassenarchiv in der Cloud, Fiskallösungen anderer EU Länder (Österreich, Frankreich, usw).
Quelle: AFS-Software GmbH & Co. KG