KassenSichV ab 01.01.2020

UPDATE!!!!

Fristverlängerung zum TSE Einsatz bei Kassensystemen

Nun ist es offiziell, die Fristverlängerung (Nichtbeanstandungsregelung) wurde am 06.11.2019 vom BMF veröffentlicht.
D.h. die aktuelle große Verunsicherung der Wirtschaft ist erst einmal etwas verschoben bis zum 30.09.2020.
Aktuell ist es so, das zum 01.01.2020 eine vom BSI Zertifizierte TSE Sicherheitshardware für alle Kassen verpflichten ist mit Strafen von 25.000 pro Kasse, die dieses nicht erfüllt.
Das Problem ist, das die TSE-Spezifikationen erst im Laufe dieses Jahres spezifiziert wurden und diese sind teilweise immer noch offen bzw. Auslegungssache.

Dies hat zu die Folge, das es noch keine zertifizierte Hardware gibt und es weiterhin fraglich ist, ob es diese bis zum Jahresende geben wird. Die müsste auch noch in Millionen Stück zur Verfügung stehen und bei den Kunden in Betrieb genommen sein.

Das sowas möglich ist, dazu muss man schon Politiker sein, um das zu glauben  ….. Auch der 30.09.2020 wird für die Umstellung aller Kassensysteme mehr als sportlich sein. Alleine AFS muss wahrscheinlich über 10.000 Kassenplätze umstellen, wie viele Kassen dies pro Arbeitstag dann sind, kann man sich leicht ausrechnen und wenn man je nach Updatestatus des Systems 30-60 Minuten pro Kasse rechnen muss, wird das spannend …..

TSE Hardware ist noch im Prototypenstatus: wir haben als einer der wenigen Kassenhersteller alle drei TSE Typen als Entwicklungsmuster in unserer Entwicklungsabt. Diese sind im aktuellen Stand noch im Entwicklungsmodus und je nach Hersteller noch mehr oder weniger von der Serienreife entfernt.

BMF Veröffentlichung vom 06.11.2019

– Informationen und Lösungen zur neuen Verordnung finden Sie hier

Worum geht es?

Bei der Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV, handelt es sich um eine Verordnung welche neue Anforderungen an Kassensysteme stellt. Hierbei geht es um das elektronisches Aufzeichnen und sichern des kompletten Geschäftsverkehrs auf Ihre Kassen. Realisiert wird dies über eine Kombination aus Hardware- und Softwarelösungen, welche der Kassenhersteller bereitstellen und/oder anbinden muss.

Das Gesetz soll vor allem Schutz vor Manipulationen an digitalen Grund­auf­zeich­nun­gen geben um so Kassenmanipulation zu verhindern.

Wer ist betroffen?

Der neuen Richtlinie unterliegen alle Registrierkassen und PC-Kassensysteme, die von Unternehmen mit Bargeldeinnahmen genutzt werden, wobei unter Bargeldeinnahmen auch EC-Cash und Guthabenkarten zählen.
Wie schnell Ihr System aktualisiert werden muss, kommt darauf an ob Ihre Kasse technisch nachrüstbar ist oder nicht. Sollte es eine Nachrüstungslösung für Ihre Kasse geben, müssen Sie bis zum 31.12.2019 handeln, andernfalls haben Sie noch bis Ende 2022 Zeit um sich für eine neue Lösung zu entscheiden.

Wie sieht die Lösung aus?

Neben einigen Softwareanpassungen muss vor allem eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, mit der Kasse verbunden sein.

Bei der TSE handelt es sich um Hardware in der Größe eines USB-Sticks, welche alle Vorgänge der Kasse digital signiert und speichert. Jeder Vorgang auf der Kasse (Bestellungen, Zahlungen und alles was zu einem Bargeldeingang an der Kasse führen kann) muss an die TSE zum Signieren gesendet werden.

Am Ende eines Tages müssen alle Vorgänge aus der TSE exportiert und zuverlässig gesichert werden. Diese Sicherungen sind zukünftig die wichtigsten Daten welche ein Steuerprüfer von Ihnen verlangt.

Wie setzen wir die Anforderungen um?

Leider gibt es bis zum heutigen Tag (10.08.2019) keine zertifizierte TSE, aber es gibt bereits einige Prototypen und Entwicklerversionen welche AFS-Software GmbH & Co KG bereits an die Kassensysteme anbinden.

Das Ziel ist es, möglichste viele TSE-Lösungen von unterschiedlichen Anbietern an der Software anzubinden. Bisher in der Planung und teilweise auch in der Umsetzung der Anbindung befinden sich folgende TSE-Lösungen:
SD-Karte, USB-Stick, Bon-Drucker integriert und Cloudversion.

Kostenloses Update von X6.4 auf X6.5 mit KassenSichV

Wenn Sie Version X6.4 seit dem 17.06.2019 erworben haben oder dieses Jahr erwerben, so erhalten Sie die X6.5 mit einer TSE-Anbindung kostenlos, wenn Sie eine der TSE-Lösungen über uns beziehen.
Leider gibt es aktuell noch keine fertige TSE, weswegen wir an dieser Stelle auch noch keine Preise nennen können.

Dürfen wir Sie auf dem neusten Stand halten?

Unsere Lösungen

Unser Produktportfolio ist weit gefächert. Wir bieten sowohl branchenspezifische Kassenlösungen an, als auch ein Kassenmodul für unsere Warenwirtschaft, den AFS-Manager.

Zu unserer Basislösung der AFS-Kasse SQL bieten wir zahlreiche Zusatzmodule an welche es auch in fertigen Bundles für:

• Bäcker,

• Friseure

• Gastronomen

• Getränkehandel

•  Schuh & Textil

• Mueen,

• Schwimmbäder

und weiteren gibt.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich unter der 05294-64390-00 von Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr.