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Mit AFS-Manager X6 und AFS-Kassen X6 startklar für 2017!

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Wir Informieren: Ab dem kommenden Jahr 2017 gelten laut Gesetzgeber neue gesetzliche Regelungen!

Die festgelegten Regelungen fordern einen Manipulationsschutz, welcher das Vorbeigehen von unversteuerten Einnahmen am Finanzamt verhindert und von der Kassensoftware sichergestellt werden muss.

Darüber hinaus wird vom Finanzministerium gefordert, dass der Datenexport in einer elektronischen, maschinenlesbaren Datei für die Prüfer bereitgestellt wird.

Die Verwendung einer elektronischen, maschinenlesbaren Datei, bringt gegenüber Papierbelegen für alle Seiten zahlreiche Zeit- und Kostenvorteile.

Wir haben unsere Software für die Version X6 durch das Unternehmen Audicon nach den GoBD Richtlinien zertifizieren lassen und können somit die neuen geforderten Regelungen vollständig erfüllen.

Wer ist Audicon?

Die Audicon GmbH ist der führende Anbieter von Software-Lösungen, methodischem und fachlichem Know-how sowie Dienstleistungen rund um Audit, Risk und Compliance. Die Lösungen richten sich an Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Compliance- und Risiko-Manager sowie Revisoren und Rechnungsprüfer/Kämmerer.

Was ist GoBD?

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (veröffentlicht im BMF-Schreiben vom 14.11.2014). Die GoBD ersetzen die GDPdU und die GoBS.

Bei den GDPdU handelt(e) es sich um die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen des Bundesministeriums der Finanzen“ (BMF-Schreiben vom 16.07.2001).

GoBS steht für „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (BMF-Schreiben vom 07.11.1995).

Um welche gesetzlichen Änderungen geht es konkret?
Unter den nachfolgenden Links können Sie näheres dazu nachlesen:
Auf­be­wah­rung di­gi­ta­ler Un­ter­la­gen bei Bar­ge­schäf­ten

Registrierkassenpflicht für Österreich

Hier geben wir Ihnen die nötigen Informationen bezüglich der Registrierkassenpflicht 2016/2017 in Verbindung mit unserer Software.

Was versteht man unter der Registrierkassenpflicht?

Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen und gilt für Unternehmer, die betriebliche Einnahmen erzielen ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 EUR, sofern die Barumsätze 7.500 EUR überschreiten.

Was bedeutet Belegerteilungspflicht?

Ab 01.01.2016 besteht für Unternehmen bei Barzahlungen eine Verpflichtung zur Ausstellung eines Belegs und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräume mitführen.

Signatur / Zertifikat?

Ab 1. April 2017 (01.01.2017 wurde verschoben) muss jeder Kassenbon zusätzlich mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Dadurch wird der Manipulationsschutz gewährleistet. Dazu wird ein persönliches Zertifikat benötigt, welches bei einem Zertifizierungsdienstanbieter erhalten. Wir stehen derzeit mit 2 Anbietern in Kontakt. Weitere Informationen erfolgen bald.

Gibt es auch Ausnahmen von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht?

Für Umsätze im Freien bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 EUR, kleine Vereinsfeste, bestimmte Warenausgabe und Dienstleistungsautomaten sowie Onlineshops hinsichtlich der Registrierkassenpflicht sind Ausnahmen vorhanden. Dies ist Allerdings immer im Einzelfall von einem Experten wie z. B. Ihr Finanzamt oder Steuerberater zu klären.

Wird die Anschaffung gefördert bzw. ist die Anschaffung steuerlich absetzbar?

Für die Anschaffung / Umrüstung kann eine Prämie von 200 EUR mit dem Beilagenformular E108c beantragt werden. Darüber hinaus besteht eine begrenzte  Abesetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.

Roadmap bis zum 1. April 2017:

Zuerst muss sich der Steuerpflichtige bei Finanzonline entsprechend anmelden und dort
jede Kasse anlegen und die Zugangsdaten nach Erhalt bereithalten.
Dann wird eine RKS-Chipkarte von Anbieter aus Europa benötigt, wir stehen derzeit mit mehreren Anbietern in Kontakt und entwickeln unsere Software mit deren Unterstützung.
Sobald wir uns für einen Anbieter entschieden haben erhalten Sie von uns die Kontaktdaten zum Bestellen. Ferner ist eine entsprechende Kooperation angedacht
Des Weiteren muss ein Start-Bon in den ersten 7 Tagen, nach Anmeldung bei Finanzonline, in unserer AFS-Kasse X6 Version für Österreich erstellt werden.
Falls Ihre Kasse ab 1. April 2017 ausfallen sollte, müssen Sie eine andere Kasse, sofern vorhanden nutzen. Notfalls müssen Sie handschriftlich Belege erstellen und schnellstmöglich nacherfassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/

Herstellererklärung Norm E131

Unter Umständen benötigen Sie eine Herstellererklärung zur Einhaltung der Registrierkassenpflicht. Diese können hier herunterladen:
Herstellererklärung E131

Wie setzt AFS dies um?

Für Österreich wird es eine eigenständige Produktlinie der AFS-Kassen X6 sowie AFS-Manager POS X6 geben, somit erreichen wir eine optimale Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Österreich.

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